Wenn
man in Spanien ein Haus kauft, ist es wichtig, die Steuern, die Sie zu zahlen
haben, abzuschätzen, und zwar nicht erst wenn Sie tatsächlich den Kauf
der Immobilie abschliessen, sondern auch die örtlichen Steuern und Hausraten,
die von Eigenheimbesitzern in Spanien auf Jahresbasis bezahlt werden.
Spanische
Jahresraten für Häuser sind vom Wert des Hauses und dem Gebiet,
wo es sich befindet, abhängig. Es folgt eine grobe Übersicht über
alle anfälligen Steuerunkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, wenn
Sie sich für ein Haus entscheiden.
STEUERN, DIE BEIM ZEITPUNKT
DES KAUFS FERTIG WERDEN
Weiterverkaufssteuer:
Hauskäufer eines Immobilienweiterverkaufs (im Gegensatz zu neuen) werden
gebeten, die "Impuestos de Transferencia de Propiedad" - die Übertragungssteuer
- zu verrichten, die im <Moment 7% beträgt.
Vermögenssteuer
für neue Immobilien: Käufer von ganz neuen Häusern in Spanien,
sind verpflichtet, wenn das Haus fertig ist oder zum Zeitpunkt des Kaufs fertiggestellt
ist, 7% IVA (Mwst.) und zusätzlich 0,5% Stempelgebühr, zu zahlen. Wenn
Sie aber für kommerzielle Zwecke oder für einen Parkplatz in einer Garage
in Spanien Land bzw. einen Platz kaufen, steigt die Mehrwertsteuer auf 16% an.
ANSTEIGENDE
VATERLANDSTEUER AN DIE SPANISCHE SCHATZKAMMER