Die
jährliche Vermögenssteuer in Spanien: Die Steuer auf unbewegliche
Güter (bekannt als IBI-impuestos sobre bienes inmuebles) wird von den örtlichen
Behörden festgelegt, abhängig von beiden, dem Grundstückswert und
dem Immobilienwert an sich. Die spanische Steuer wird einmal im Jahr verrichtet,
und kann entweder, in dem Moment wo Sie die Jahresabrechnung in Ihrem Briefkasten
vorfinden, an das örtliche Steuerbüro (SUMA genannt) direkt gezahlt
werden, oder Sie können einen Dauerauftrag bei der spanischen Bank einrichten
(beste Lösung falls Sie nicht ununterbrochen in Spanien leben.
Sie
werden, zum Zeitpunkt des Hauskaufs in Spanien, herausfinden, wieviel es für
den Immobilienmakler oder dem Verkäufer, der mit dem Geschäft beauftragt
ist, beträgt, wobei der Betrag jährlich ein wenig ansteigt.
Eines
der benötigten Rechtspapiere, bei egal welchen Eigentumsverkauf in Spanien,
wird auf Zahlungen der vergangenen jährlichen Vermögenssteuer überprüft,
welches in dem Fall vom Verkäufer erstellt wird