ANSTEIGENDE
VATERLANDSTEUER AN DIE SPANISCHE SCHATZKAMMER
Wenn
in Spanien ein Immobilienverkauf stattfindet, muss an den Verkäufer eine
Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Laut spanischen Finanzrecht, behält
der Käufer 5% des gesamten Kaufpreises zurück, damit er sicher geht,
dass der Verkäufer nicht das Geld nimmt und verschwindet.
Dieser Betrag
steht für eine Kapitalertragssteuer, auf den Gewinn, den der Verkäufer
beim Zeitpunkt des Verkaufs macht. Das ist der Unterschied zwischen dem laufenden
(offiziellen) Verkaufspreis und dem Preis des Verkäufers beim ursprünglich
Erwerb des Eigentums + dem Wert jeglicher Erneuerungen und Wartungen die seitdem
erfolgten (der Verkäufer muss entsprechende Wartungsbelege zum Beweis vorlegen).
Die
Kapitalertragssteuer geht an die spanische Schatzkammer (Tesoro Público)
und beträgt mit 5% Unterschied für nicht Wohnhafte und 3% für Wohnhafte.
Der stattliche Betrag wird bis zum Zeitpunkt des Verkaufs zurückgelegt und
wenn letztendlich im örtlichen Register Sekretariat vorgelegt wurde und die
neuen Urkunden verfügbar sind, bezahlt. Das bedeutet, dass nicht in Spanien
lebende Immobilienverkäufer dafür sorgen, dass ihr Rechtsanwalt oder
ihre "gestoria" sich um die nötigen Papiere kümmert und etwa
einen Monat nach dem Verkauf die Steuerzahlung formalisiert wird.
Falls
es einen sehr grossen Unterschied zwischen dem Preis, für den Sie es verkaufen
und dem Originalpreis, den Sie bezahlt haben, wird der Wert wohl auf den Aufenthalt
vor dem Verkauf (Eu-Staatenbewohner bekommen automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung,
obschon der Papierkrieg ein bisschen mühsam sein kann) und von Rechts wegen
willkürlich an die heruntergesetzten Prozent für Ansässige angepasst.
Bitte merken Sie sich, dass Sie
eine NIE (Erkennungsnummer für Ausländer
in Spanien) brauchen um diese Steuern zu zahlen. Ein Verkäufer über
65 Jahre alt und die letzten 3 Jahre rechtsmässig Wohnhafter in Spanien,
muss die Steuer nicht bezahlen. Wohnhafte sowie nicht Wohnhafte, die das Eigentum,
vor Dezember 1986 gekauft haben und jetzt verkaufen, werden ebenfalls von
der Kapitalertragssteuer verschont.
PLUSVALIA
STEUER: Die örtlichen Behörden legen den zu zahlenden Betrag
der Plusvalia fest, der für jeden Kauf von Eigentum in Spanien, je nach Gebiet
wo das Eigentum liegt, zu verrichten ist.
- Spanische
Häuserraten und jährliche Eigentumssteuer
- Extraausgaben
die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie ein Haus in Spanien kaufen.
-
Übersicht der spanischen Banken
INSGESAMTE
KOSTEN DES EIGENTUMKAUFS IN SPANIEN
Sie können
davon ausgehen, dass die Steuern und Urkunden so etwa auf 10% des Gesamtwerts
des Eigentums, das Sie kaufen, kommen.